Verhinderungspflege

Ihr Partner für die Verhinderungspflege in Essen

Unser ambulantes Pflegeteam übernimmt die Verhinderungspflege für Ihre pflegenden Angehörigen. Lassen Sie sich am besten persönlich von unserem Pflegedienst beraten.

Kontakt zu uns

Wir übernehmen Ihre Verhinderungspflege

Im Rahmen einer häuslichen Pflege können Sie eine Verhinderungspflege durch eine Ersatzkraft in Anspruch nehmen. Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die pflegende Person eine Pflege aus Gründen wie Urlaub oder Krankheit nicht durchführen kann. In einem solchen Fall werden von der Pflegeversicherung die Kosten für max. vier Wochen je Kalenderjahr für die Ersatzpflege übernommen.

Bei einer Ersatzkraft kann es sich ebenfalls um einen professionellen Pflegedienst handeln. Wenn eine Person einen Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten und mindestens zehn Stunden in der Woche in seiner häuslichen Umgebung pflegt, besteht nach diesen sechs Monaten ein Anspruch auf Verhinderungspflege und Antragsstellung.

Eine Verhinderungspflege kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch eine dem Pflegebedürftigen nahestehende Person übernommen werden. Verlassen auch Sie sich auf unsere Kompetenz, um Ihren Angehörigen optimal versorgt zu wissen.

Sprechen Sie mit unserem Pflegedienst, um sich in Bezug auf unsere Verhinderungspflege beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

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